Kinderschutzkonzept

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Wir nehmen Kinderschutz ernst!

Der TSV Wiesenburg e.V. übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Der Sportverein ist sich dabei seiner hohen Verantwortung bewusst:

Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz.

Der Verein orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung.

Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist für Trainer/innen und Übungsleiter/innen im Kinder- und Jugendsport sowie für alle Betreuer von Sportreisen, Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und Projekten mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Maßnahmen des TSV Wiesenburg e.V. obligatorisch.

Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

Der TSV Wiesenburg hat zwei Vertrauenspersonen, Andrea Schöne und Carsten Neumann, als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Sektionen und Betreuer – bestimmt und vermittelt auf Wunsch fachliche Beratungsstellen.

Der TSV Wiesenburg e.V. hat verpflichtend von allen Trainer/innen und Betreuer/innen, die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen,

– die Führungszeugnisse regelmäßig zu aktualisieren,
– ein Vereinskonzept mit Aussagen zu folgenden Punkten zu erstellen:

  • Bekenntnis zum Kinderschutz

  • Benennung eines Ansprechpartners

  • Verfahren im Verdachtsfall, Hinzuziehung eines Fachdienstes

  • Fortbildungen zum Thema

  • Erweitertes Führungszeugnis.

    Wir als Verein wollen ihren Kindern, die bei uns trainieren, einen entsprechenden Schutzraum bieten.

Kinderschutzkonzept des TSV Wiesenburg e.V. zur Sicherung des Kindeswohls im Rahmen der Durchführung des Vereinssports

1. Einleitung

Der Sport ist eine beliebte Freizeitaktivität von Kindern und Jugendlichen. Im TSV Wiesenburg e.V. treiben Kinder und Jugendliche in verschiedenen Altersstufen Sport, der von ehrenamtlich Tätigen angeleitet wird. Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport zwangsläufig entsteht, ist einerseits eine wichtige Voraussetzung für ein ganzheitliches und erfolgreiches Training, birgt aber auch Gefahren durch Gewaltausübung und sexualisierte Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene und Beobachter zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima im Verein zu schaffen, welches Kinder, Jugendliche und Erwachsene schützt.

2. Positionierung des Vorstands

Der Vorstand des TSV Wiesenburg e.V. hat sich intensiv mit dem Thema Kinderschutz im Sport auseinandergesetzt und die unter Punkt 3. niedergelegte Erklärung beschlossen. Ziel des Vorstands ist es, alle Vereinsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen für den Kinderschutz zu sensibilisieren, Anzeichen von Gewalt und sexuellem Missbrauch ernst zu nehmen, diesen konsequent nach zu gehen und für den Verdachtsfall organisatorische Vorsorge getroffen zu haben. Dieses Konzept soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Zur Umsetzung dieser Ziele soll die Unterstützung von Landes- und Kreissport gesucht werden. Da die Förderung des Sports für Kinder und Jugendliche einen satzungsmäßigen Zweck des Vereins darstellt müssen sich alle Verantwortlichen diesen Herausforderungen stellen und die unter Punkt 4. dargestellten Maßnahmen konsequent umsetzen.

3. Erklärung des Vorstands des TSV Wiesenburg e.V. zum Kinder- und Jugendschutz

Das TSV Wiesenburg e.V. übernimmt Verantwortung für die satzungsmäßige Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Alle Verantwortlichen und Beauftragten des Vereins sind sich ihrer hohen Verantwortung bewusst:

Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz! Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gilt für alle unmittelbar mit dem Training befassten Beauftragten als obligatorisch. Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist vor allem von Respekt und Höflichkeit geprägt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch. Der Vorstand bestimmt mindesten eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Eltern und Beauftragte – und vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen.

4. Maßnahmen des Vorstands
• Anerkennung der Kinderschutzvorgaben übergeordneter Verbände und deren Anwendung

  • Abforderung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses von allen Trainern/-innen, Übungsleitern/-innen und weiteren Personen, die im Auftrag des Vereins aktiv mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten

  • Verpflichtung aller Funktionsträger des Vereins auf den Ehrenkodex des DOSB

  • Bestimmung von Vertrauenspersonen für den Kinderschutz im Verein

  • Sicherstellung der Berücksichtigung aller Aspekte zur Achtung der Persönlichkeit und der Würde

    von anvertrauten Kindern, eines respektvollen Umgangs sowie Wahrung der gebotenen Distanz und Nähe im Rahmen der Trainingsplanung, Trainingsdurchführung, Wettkampfteilnahmen und Trainingslager. Hierbei trägt der Vorstand dafür Sorge, dass sich kein Beauftragter des Vereins (z. B. Trainer/innen, Betreuer/innen, Vorstandsmitglieder) im Zuge der vereinsbezogenen Trainings und Wettkampfteilnahmen allein mit Kindern in der Trainings- /Wettkampfstätte aufhält und die Umkleide- und Sanitärräume der Mädchen durch männliche Beauftragte des Vereins während deren Benutzung nicht betreten werden.

  • Ermöglichung der Teilnahme an Schulungen zum Kinderschutz 5. Grundlagen der Erkennung von Kindeswohlgefährdung
    Das Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen sind:

  • körperliche und seelische Vernachlässigung,

  • emotionale und seelische Misshandlung,

  • körperliche Misshandlung,

  • sexuelle Gewalt. Im Allgemeinen gibt es folgende mögliche Anhaltspunkte und Symptome:

  • Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild des Kindes: wiederholte Zeichen von Verletzungen

    ohne erklärbare Ursache, starke Unterernährung, fehlende Körperhygiene, ungepflegte Kleidung;

  • Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes: wiederholte Gewalttätigkeit, unkoordinierte Handlungen

    (durch Drogen, Alkohol oder Medikamente), apathisches und verängstigtes Verhalten;

  • Verhalten der Erziehungspersonen: für das Lebensalter ungenügende Beaufsichtigung des Kindes, Gewalt zwischen Erziehungspersonen, Gewalt gegen das Kind, Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornografischen Medien, Verweigerung der

    Krankenhausbehandlung, Isolierung des Kindes;

  • Verhalten der Betreuungsperson: kein ausreichender Respekt vor der Intimsphäre von Kindern und

    Jugendlichen, auffällige Formen der Hilfestellungen die unangenehm sind, keine Absprachen über die Art des Körperkontakts, private Einladungen und Unternehmungen mit einzelnen Kindern und Jugendlichen.

    6. Bedingungen für einen gelungenen Kinderschutz im Sport

    Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierter Gewalt muss nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt werden!

  • Klare Haltung
    § Offenheit gegenüber diesem Thema
    § Ehrlichkeit, wenn es um einen Fall im Verein geht § Wachsamkeit

  • Ruhe bewahren – überhastetes Eingreifen schadet!

  • Beachtung der Handlungsschritte im Verdachtsfall Konsequentes Eingreifen bei bestätigtem

    Verdacht und in Notfällen

  • Ausreichende Information und Belehrung von Funktionären, Trainern/-innen und Übungsleitern/-

    innen

  • Prävention durch bedarfsweise Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, ggf. in Kooperation mit Fachkräften

  • Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten

  • Nutzung der Beratungs- und Hilfeangebote im Bedarfsfall

    7. Persönliche Eignung

    Der Vorstand des TSV Wiesenburg e. V. trägt Sorge dafür, dass nur Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, die neben der erforderlichen fachlich-pädagogischen auch über die persönliche Eignung verfügen. Personen, die im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder mit diesen regelmäßig in sonstiger Weise Kontakt haben, dürfen nicht eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen

    • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, • der Misshandlung von Schutzbefohlenen oder

    • Menschenraub, Verschleppung, Entziehung oder Kinderhandel verurteilt worden sind (§ 72a SGB VIII). Der Erlangung diesbezüglicher Informationen dient die Abforderung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.

    8. Informationen und Hilfeangebote Literatur

    Handreichung „Kinderschutz im Sport“, Brandenburgische Sportjugend, 2. Auflage 2014

    Handlungsleitfaden „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport“, Deutsche Sportjugend, 2013

    Orientierungshilfe für rechtliche Fragen „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport“, Deutsche Sportjugend, 2. Auflage 2013 Internet BMFSFJ.de:

    https://www.dsj.de/fileadmin/user_upload/Mediencenter/Publikationen/Downloads/psg_rechtsfrag en_0318.pdf

    Das Kinderschutzgesetz

    9. Vertrauenspersonen für Kinderschutz im Verein
    Zu Vertrauenspersonen für Kinderschutz hat der Vorstand bestellt:

    • Andrea Schöne ) *

    • Carsten Neumann ) 0170 52723012 *

      Beide Ansprechpartnerinnen können im Bedarfsfall kontaktiert werden. Sie beraten und helfen in allen Belangen des Kinderschutzes unter Wahrung des Vertrauensschutzes.